Mobilfunk-Antennen in der Stadt Winterthur

Ortspartei Winterthur

Das Thema Strahlungswerte und Standorte von Mobilfunkantennenanlagen war diesmal Thema im Gemeinderat. Dabei ging es nicht nur um Strahlungswerte, sondern auch um die Baubewilligungspraxis und die Prüfung von alternativen technischen Möglichkeiten (Stichwort Mikrozellen).

Strenge Regeln für private Bauherren
Wenn ein privater Grundeigentümer ein Bauprojekt realisieren will, muss er damit rechnen, dass ihm nicht alles, was machbar wäre, auch bewilligt wird. Der Spielraum der Baubehörde ist recht gross. Und dieser Spielraum wird längst nicht immer zu Gunsten des Bauherrn ausgelegt - in den normalen Bauzonen nicht und noch viel weniger in empfindlichen Zonengebieten wie Kern-, Weiler- oder gar Landwirtschaftszonen. Als Bauherr wird man oft mit nicht nachvollziehbaren, dafür umso teureren Auflagen hinsichtlich Nutzung oder Erscheinungsbild des Bauobjektes belastet.

Andere Baubewilligungspraxis bei Mobilfunkanbietern
Nun möchte man meinen, dass diese Baubewilligungspraxis auch dann angewandt wird, wenn ein Mobilfunkanbieter eine Anlage errichten will. Weit gefehlt! Hier wird praktisch alles bewilligt, sehr oft ohne irgendwelche Auflagen. Beispiel gefällig? In der Kernzone Ricketwil wurde neben einem schützenswerte Gebäudeensemble eine von weit her sichtbare grosse Mobilfunkantenne bewilligt, notabene ohne irgendwelche Auflagen hinsichtlich des Ortsbildes. Private Eigentümer in dieser Kernzone, die ihr Heim renovieren oder umbauen wollen, werden hingegen grosse Auflagen gemacht, bis hin zur Sorte der Dachziegel auf dem Dach oder den Fenstersprossen in den Fenstern.

Ungleiche Ellen sind ärgerlich
Es darf die Frage erlaubt sein, ob hier nicht mit zwei unterschiedlichen Ellen gemessen wird! Weshalb werden bauwillige private Grundeigentümer nicht ebenso grosszügig behandelt wie z.B. ein grosser Mobilfunkanbieter? Oder weshalb sucht die Stadt Winterthur nicht das Gespräch mit den Mobilfunkanbietern hinsichtlich Standorte, Einhaltung des Ortsbildschutzes oder auch anderen technischen Lösungen (wie z.B. Mikrozellen in speziellen Gebieten), welche optisch nicht so ins Gewicht fallen würden?

Die Vorsteherin des Winterthurer Baudepartementes wollte nicht auf die gestellte Frage über die Bewilligungspraxis für Mobilfunkantennen in Kern- und Weilerzonen eingehen. Ihre Antwort war nur, der Rekus sei von den Rekurrenten zurückgezogen worden und somit sei der Entscheid rechtkräftig.