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Nachdem der Kanton Zürich in einem ersten Schritt die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) Anfang 2020 in sein kantonales Recht umgesetzt hatte, beriet der Kantonsrat am 23. September 2024 über die Umsetzung des zweiten Schritts der Steuervorlage. Der Rat befürwortete dabei die vom Regierungsrat beantragte Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen von heute 7% auf neu 6% des steuerbaren Gewinns. Auf die Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung von heute 50 Prozent auf neu 60% – ebenfalls ein Antrag des Regierungsrates – will der Kantonsrat hingegen verzichten.

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Auf Antrag der FDP in Zusammenarbeit mit Mitte, GLP, SVP und Grüne ändert das Parlament einstimmig die Informationsverordnung und schafft damit Klarheit im Planungs- und Gutachter-Dschungel der Stadt. Damit kommen wir dem Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung einen wichtigen Schritt näher.

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