Mit Pressemitteilung vom 6. Juli 2021 kommuniziert der Stadtrat, dass in Winterthur künftig weitgehend Tempo 30 gelten soll – auch auf Hauptstrassen. Ausserhalb der Stosszeiten, während welcher die signalisierten 50 km/h Höchstgeschwindigkeit teilweise nicht erreicht werden können, erhöht sich die Reisezeit des öffentlichen Strassenverkehrs auf den temporeduzierten Strecken substanziell. Als Konsequenz muss der Fahrplan angepasst oder die Anzahl eingesetzter Fahrzeuge erhöht werden.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
- Auf welchen Stadtbuslinien ist der Einsatz von zusätzlichen Fahrzeugen und Personal wahrscheinlich?
- Mit welchen Mehrkosten rechnet Stadtbus insgesamt?
- Wie werden diese Mehrkosten finanziert?
- Falls keine Finanzierung gefunden würde, wie gross wäre der Umfang des abzubauenden Angebots?
- Ist das zusätzliche Fahrpersonal auf dem Markt verfügbar?
- Mit welcher Entwicklung des Modalsplits rechnet das Departement Bau?
- Wie gross ist die Abweichung zum städtischen Gesamtverkehrskonzept?