Dank der FDP verbesserte Grundlagen für die Budgetierung

Ortspartei Winterthur

Den städtischen Angestellten wird in der Regel jährlich die Teuerung auf den Löhnen ausgeglichen. Der Gemeinderat hat jeweils die entsprechenden finanziellen Mittel zu bewilligen. Bisher basierte der Entscheid des Parlaments auf wackligen Grundlagen.

Massgeblich war jeweils der Teuerungsstand des Monats November. Der genaue Wert stand für die parlamentarische Beratung im selben Zeitraum dann aber noch nicht zur Verfügung.

Diese Konstellation war für die FDP-Fraktion höchst unbefriedigend. Sie forderte deshalb, den Zeitpunkt des massgeblichen Teuerungsstands vorzuverschieben, und zwar auf den Stand des Monats Septembers. So ist sichergestellt, dass der Betrag, der für den Teuerungsausgleich aufgewendet werden muss, im Zeitpunkt der Verabschiedung des Budgets durch den Gemeinderat punktgenau bekannt ist.

Die Forderung der FDP überzeugte den Stadtrat und alle Fraktionen des Gemeinderates. Innert kurzer Zeit konnte der neue Mechanismus rechtlich verbindlich in den Rechtsgrundlagen für das städtische Personal verankert werden.