Die FDP unterstützt die im revidierten Planungs- und Baugesetzt eingefügte Anliegen, einen Teil des Gebäudeumschwungs als ökologisch wertvolle Grünfläche zu erhalten. Die vom Winterthurer Stadtrat mit der BZO-Teilrevision vorgelegten Grünflächenziffern schiessen aber weit über's Ziel hinaus und grenzen die Überbaubarkeit der Parzellen unverhältnismässig ein. Sie kämen einem massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Gundeigentümerinnen und -Eigentümer gleich.