Wirksames Beteiligungscontrolling: Auf dem richtigen Weg, noch nicht im Ziel

Ortspartei Winterthur

In einem Postulat aus dem Jahr 2016 hat die FDP Fraktion zusammen mit der CVP und SVP vom Stadtrat ein Konzept für ein wirksames Beteiligungscontrolling gefordert. Ein Jahr darauf hat der Stadtrat eine "Richtlinie über die Beteiligungspolitik" erlassen und seither auch 2x ein Beteiligungsreporting durchgeführt und in der Aufsichtskommission präsentiert.

Die Notwendigkeit eines Beteiligungscontrollings zeigte sich bereits darin, dass der Stadtrat im Rahmen dieser Arbeiten offensichtlich selber überrascht wurde über die Anzahl der Beteiligungen, die vielen Doppelmitgliedschaften und gewisse Beteiligungen ohne irgendeinen ersichtlichen Verwaltungszweck.

Ein eigentliches Controlling geht jedoch darüber hinaus, einfach schematisch eine Liste aufzustellen, wo die Anzahl der Beteiligungen, deren Name und Doppelnennungen sofort jedem ins Auge stechen. Darum sollte es nun nach dem Aufwand der Initialerhebung primär darum gehen, dass das Reporting fortlaufend optimiert und auch als Controlling gelebt und verbessert wird. In dieser Hinsicht ist es erfreulich, dass das Beteiligungsreporting 2019 qualitativ schon wesentlich besser war als das Beteiligungsreporting 2018 und weitere Verbesserungen glaubwürdig versprochen wurden.

Wo besteht nach Ansicht der FDP Fraktion noch Verbesserungspotential: Die Richtlinie verlangt zum Beispiel, dass der Zweck des städtischen Engagements definiert und die wichtigsten Kennzahlen erhoben werden. Hier finden sich in den Reportings noch mehrheitlich generische Allgemeinplätze und keine oder wenig aussagekräftige Kennzahlen. Wir stehen hier insbesondere dafür ein, dass man sich an den Versprechungen messen lässt, die man beim Erwerb der Beteiligung abgegeben hat. Weiter fehlen in der Richtlinie Regelungen zum Umgang und Einsatz von vertraglichen Bindungen zwischen der Stadt und den entsprechenden Gesellschaften. Die Beispiele Biorender und Wärmering haben gezeigt, dass das Risiko nicht nur in der Beteiligung, sondern auch in den Vertragsbeziehungen mit diesen Beteiligungen liegen kann. Letztlich gilt es das 4-Augen-Prinzip zu stärken: Es sollte anders als bei den bereits genannten Beispielen nicht genügen, dass derjenige, der für die Beteiligung selber verantwortlich ist, alleine entscheiden kann, ob die Ampel dieser Beteiligung aktuell auf grün, orange oder rot steht; denn die Wärme Frauenfeld AG war nach Ansicht des damaligen Verantwortlichen noch bis kurz vor deren Konkurs auf «grün».