Von Verfahrensgebühren befreien

Münzstapel mit Buchstabenwürfeln - Gebühren

Der Kantonsrat hat einstimmig eine parlamentarische Initiative von SVP, FDP, Die Mitte und EVP zur Beratung überwiesen, die das Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) ändert. Eltern oder Kinder, welche Familienangehörige im selben Haushalt mittels privater Beistandschaft betreuen, sollen von den Verfahrensgebühren befreit werden.

Heute sind Eltern oder Kinder, die als Mandatspersonen mit aller Fürsorge und grosser Eigenleistung ein Familienmitglied mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung zu Hause in den eigenen vier Wänden betreuen verpflichtet, als Beiständin oder Beistand alle zwei Jahre einen ausführlichen Bericht mit allen geforderten Unterlagen der KESB fristgerecht einzureichen. Diese Berichte ermöglichen eine gewisse Kontrolle der Arbeit der Beiständinnen und Beistände. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die KESB für den staatlich aufgezwungenen Prüfbericht Familienangehörige mit Verfahrensgebühren belangt. Im Gegenteil sollen Angehörige motiviert werden, vermehrt Betreuungsaufgaben zuübernehmen und so die Institutionen zu entlasten.

Für Rückfragen: Dieter Kläy