Liberalisierung des Planungs- und Baugesetzes

In der Vergangenheit war das kantonale Planungs- und Baugesetz Gegenstand von immer mehr Regulierungen. Die Auflagen nahmen ständig zu. Baubewilligungen sind heute halbe Bücher und die entsprechenden Baubewilligungsverfahren verschlingen immer mehr Zeit und Geld. Gemäss «Immobilien aktuell» der Zürcher Kantonalbank müssen sich Bauwillige im Kanton Zürich bis zu 170 Tage gedulden. Eigentlich sollte es schneller und einfacher gehen, will man die vielzitierte Wohnungsnot lindern. Aber der Staat handelt oft widersprüchlich. Im Ergebnis werden unzählige Bauprojekte verzögert oder sogar blockiert. Die Bautätigkeit nimmt ab und die Wohnungsnot nimmt zu, was bei den Linksparteien wiederum zu mehr Forderungen nach staatlichen Interventionen führt.

Die Volkswirtschaftsdirektion unter Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) macht jetzt einen Schritt in die Gegenrichtung. Mit der dem Kantonsrat beantragten Vereinfachung der Verfahren im Bereich Baulinien werden grössere Balkone und Erker ermöglicht. Vorspringende Gebäudeteile (Erker und Balkone) dürfen neu auf maximal der Hälfte des zugehörigen Fassadenabschnitts 2 Meter in den Baulinienbereich hineinragen. Dies ist eine erfreuliche Ausnahme, wird doch sonst oftmals verhindert und nicht ermöglicht. Die angekündigte Liberalisierung geht den richtigen Weg und zeigt, dass Vereinfachungen der Verfahren möglich sind. Dies müssen wir auch auf anderen Gebieten einfordern.  

Dieter Kläy, Kantonsrat FDP