Islamistische Einrichtungen und Extremismus in Winterthur - erste Schritte sind gemacht

Ortspartei Winterthur

Im November 2016 wurden nach diversen Vorkommnissen in der Al’Nur-Mosche zahlreiche Personen aus islamischen Netzwerken in Winterthur verhaftet. Die Verunsicherung in der Bevölkerung war gross. Deshalb haben Vertreter aus FDP, SVP und CVP gemeinsam eine Interpellation eingereicht mit der Frage, was die Stadt zum Schutz der Winterthurer Bevölkerung unternehme.

Das Verbot von terroristischen Organisationen und die Aufgabe zur Bekämpfung des Terrorismus liegt in der Kompetenz des Bundes. Auf die Frage der Interpellanten konnte der Stadtrat im Bereich der Prävention dennoch drei konkrete Massnahmen vorweisen:

Seit dem 1. Oktober 2016 besteht im Sozialdepartement die «Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention». Zudem verfügt die Stadtpolizei seit anfangs 2018 über eine «Brückenbauerstelle» und im Departement Kulturelles und Dienste ist eine Stelle zur «Integrationsförderung» geschaffen worden.

Mit diesen drei Stellen und dem neuen Sicherheitskonzept der Stadtpolizei, welches auch «Lupenräume» wie zum Beispiel im Quartier Steig definiert, ist im präventiven Bereich vom Stadtrat einiges aufgegleist worden. Entscheidend wird nun aber sein, wie diese Stellen ihren Auftrag umsetzen. Wichtig dabei ist, dass die in der Interpellations-Antwort erwähnten regelmässigen Sitzungen mit den betroffenen Organisationen stattfinden.

Stossend ist, dass der Ex-Imam der Al’Nur-Moschee gemäss Landbote-Bericht vom 23. Oktober 2018 nicht ausgewiesen werden kann. Solche Gerichtsentscheide unterlaufen jede Abschreckungsbemühungen und beeinflussen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ.

GGR2016.120 Islamistische Einrichtungen und Extremismus in Winterthur