Nr. | Einreichende/r | Frage / Antwort | Adressiertes Stadtratsmitglied |
11 | Gioia Porlezza | Frage: Wie viele Kommunikationsmitarbeitende gibt es in der gesamten Stadtverwaltung? _________________________________________________________________________
Antwort: Die Bedeutung der Behörde und Verwaltungskommunikation hat zugenommen und transparente Kommunikation wird erwartet. Es gibt auch gesetzliche Normen, die eingehalten werden müssen. Nach diesen Grundsätzen kommuniziert die Stadtverwaltung. Es gibt in der Stadtverwaltung Mitarbeitende, die nicht explizit in der Kommunikation angestellt sind, die aber Kommunikation machen – und umgekehrt. Insgesamt sind es 42 Kommunikationsmitarbeitende. Darin enthalten sind aber auch Teilzeitstellen oder Schnittstellen. In Vollzeitäquivalenten sind dies 23 Vollzeitstellen. (Anm. von Gioia: Das sind stolze 3.3 Vollzeitstellen pro Departement)
| Michael Künzle |
12 | Jan Fehr | Frage: Laut der Unternehmensbefragung 2024, durchgeführt vom House of Winterthur, ist die Zufriedenheit mit den Standortbedingungen in Winterthur im Vergleich zu 2023 um 17,3% gesunken. Der Stadtrat plant jedoch im Richtplan die Schaffung von zusätzlichen 40'000 Arbeitsplätzen. Welche Sofortmassnahmen hat der Stadtrat ergriffen, um dem negativen Trend entgegenzuwirken? _________________________________________________________________________
Antwort: Das Ergebnis wurde zur Kenntnis genommen. Es wurden Fragen gestellt zur Unternehmensbefragung. Doch sind die Antworten repräsentativ? Fachkräftemangel, politische Bestimmungen und der Preisdruck wurden als vordrängendste Probleme genannt. Mit der neuen Wirtschaftsstrategie (einer der 10 Kernstrategien des Stadtrats), sollen Massnahmen und Handlungsfelder definiert werden, um ansässige Unternehmen zu betreuen und um einen Austausch mit den Unternehmen zu suchen. Was bewegt Sie? Grundstücke sind ein Thema. Es besteht grosses Potenzial: Bahnhof Oberwinterthur, Vitus-Areal, Grüze, Entwicklung Hochschulstandort (sind ebenfalls Arbeitsplätze). Der Stadtrat hofft, dass Unternehmen wieder zu ihrer ehemaligen Zufriedenheit zurückfinden.
| Michael Künzle |
20 | Christian Maier | Frage: Wie viele Rechtsmittelverfahren hat die Stadt derzeit beim Bundesgericht hängig, welche sind dies und was sind die Kosten, welche bisher für die Prozessführung angefallen sind? _________________________________________________________________________
Antwort: Es sind aktuell zwei Verfahren hängig: Das durch das Parlament angestrengte Verfahren zum Mindestlohn kostete bis jetzt CHF 47'000, dasjenige, durch einen Steuerpflichtigen angestrengte Verfahren vor Steuerrekursgericht verursachte bis jetzt CHF 4'800 an Kosten.
| Michael Künzle |
23 | Romana Heuberger | Frage: Weshalb gilt die Vorwirkung der Grünflächenziffer gemäss BZO-Vernehmlassungsvorlage vom November 2024 noch bis Ende März 2025, obwohl der Stadtrat diesen umstrittenen Teil der geplanten BZO-Revision bereits Ende Januar 2025 zurückgezogen hat? _________________________________________________________________________
Antwort: Weil es da eine rechtliche Geschichte ist, ist die Antwort ein wenig technisch. Gem. Paragraph 234 PBG besteht eine rechtliche Vorwirkung, solange dem Parlament keine Weisung vorliegt. Ende November kommunizierte der Stadtrat und der nächste Verfahrensschritt ist eine Weisung ans Stadtparlament – bzw. die ganze BZO, welche ohne Grünflächenziffer ans Stadtparlament überwiesen wird.
Die Kommunikation der Stadt hat keine rechtliche Wirkung. Die Weisung ans Stadtparlament liegt spätestens Ende März vor. Aktuell sind in der Zwischenzeit nur eine Hand voll Personen betroffen – es sind fünf Fälle. Relevant ist das für diejenigen, bei welchen ein Baurechtsentscheid noch vor der Weisung ans Parlament vorliegen muss und wo Dritte den Entscheid angefordert haben. In diesen Fällen besteht ein gewisses rechtliches Risiko wegen allfälliger Verfahrensfehler. Wir haben Kontakt mit den betroffenen Personen aufgenommen und das weitere Vorgehen besprochen – dies, um allfälligen Einsprachen wegen Verfahrensfehlern aus dem Weg zu gehen.
| Christa Meier |
25 | Raphael Perroulaz | Frage: Aufhebung Mehrlängenzuschlag in der BZO: In der Antwort auf das von mir als Erstunterzeichner eingereichte Postulat 2020.121 «bauliche Verdichtung durch Aufhebung Mehrlängenzuschlag» hielt der Stadtrat bejahend fest, dass er «die Abschaffung des Mehrlängenzuschlags im Rahmen der nächsten Teilrevision der BZO» dem Stadtparlament vorschlagen wird. In der «Teilrevision Nutzungsplanung 2024» wurde diese Abschaffung nun zusammen mit Zonenplanänderungen vom 23.08. - 22.10.2024 öffentlich aufgelegt. In der darauffolgenden Vernehmlassung zur «BZO-Teilrevision IVHB» (29.11.2024 - 28.01.2025) wurde der Mehrlängenzuschlag in der Synopse allerdings noch unverändert erwähnt und es blieb vor allem unkommentiert, dass dieser wegfallen würde.
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Antwort: Der Ablauf einer Vernehmlassung ist immer gleich. Zuerst kommt die öffentliche Auflage, danach wird ein Bericht erstellt, der an diverse Gremien verteilt wird und danach folgt die Überweisung an das Stadtparlament. Die Aufhebung des Mehrlängenzuschlags ist Bestandteil der «Teilrevision Nutzungsplanung 2024». Diese Vorlage wurde vor der BZO Teilrevision IVHB (u.a. mit der Grünflächenziffer) gestartet und lag vom 23. August bis zum 22. Oktober 2024 öffentlich auf. Infolge der kantonalen Vorprüfung wurden einzelne Inhalte geklärt und angepasst, was zu einer Verzögerung im Verfahren geführt hat. Es ist vorgesehen, die Vorlage mit Aufhebung des Mehrlängenzuschlags bis Ende April 2025 ans Stadtparlament zu überweisen.
| Christa Maier |
27 | Dani Romay | Frage: Mit dem neuen Fahrplan vom Dezember 2024 hat die Stadt in Wülflingen die Wendeschlaufe für den Bus sowie eine Dosieranlage in Betrieb genommen. Ohne Wendeschlaufe gab die Stadt an, dass die alte Situation pro Jahr CHF 400'000.00 koste, da zwei zusätzliche Busse eingesetzt werden mussten.
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Antwort: Stadtbus hat die zwei Fahrzeuge nicht ausser Betrieb gesetzt. Diese wurden in das neue Angebotskonzept der Linien 2 und 22 investiert. Mit marginal tieferen Kosten konnte im stark frequentierten Bereich der beiden Linien die Kapazität mit dem neuen Konzept um etwas über 15% erhöht werden. Zudem hat Stadtbus nun einen durchgehenden merkbaren 3.75-Minutentakt zwischen Schloss und Waldegg, was für die Fahrgäste sehr komfortabel ist und dadurch eine bessere Verteilung der Schüler auf die Spitzenkurse ergibt. Das neue Konzept wird provisorisch sehr positiv bewertet.
Die Situation betreffend der Dosierung kann mit der aktuellen Datenlage noch nicht beurteilt werden. Stadtbus hat aber in den ersten Wochen des neuen Fahrplans auf der Linie 2 eine verbesserte und sehr hohe Pünktlichkeit von 97% der Fahrten erreicht, die Linie 22 ist mit 97.5% gar noch pünktlicher. Das sind ausgezeichnete Werte, die aber auch mit dem veränderten Angebot an sich zu tun haben und nicht nur auf die Dosierung zurückzuführen sind.
Stadtbus hat keine Unfälle gehabt. Zu Verkehrsunfällen ohne unsere Beteiligung können wir aktuell keine Aussagen machen (es könnten insgesamt nur registrierte Unfälle angegeben werden). Seit dem Fahrplanwechsel wurde kein Unfall registriert. Vorher seit 01.01.2018 wurden 27 Unfälle registriert, was seither durchschnittlich 4 Unfällen pro Jahr entspricht.
| Stefan Fritschi |