Den Polizeibestand der Bevölkerungsentwicklung anpassen

Die Gewährleistung von Sicherheit ist eine der wichtigsten Staatsaufgaben. Angesichts der steigenden Kriminalität und des anhaltenden Bevölkerungswachstums im Kanton Zürich ist es unerlässlich, den Polizeibestand entsprechend zu verstärken. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat Mitte September mit der Revision des Polizeigesetzes und der Erhöhung des Sollbestandes der Kantonspolizei entscheidende Schritte zur Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung unternommen. Er plant bis 2027 den Sollbestand um 108 Stellen auf insgesamt 2425 Stellen zu erhöhen. Damit folgt der Regierungsrat auch einer Forderung der FDP-Kantonsratsfraktion.

Neben mehr Polizistinnen und Polizisten plant der Regierungsrat auch eine Revision des kantonalen Polizeigesetzes. Mit der Gesetzesrevision werden die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen, um den Datenaustausch über die Kantonsgrenzen hinweg zu ermöglichen. Kriminalität kennt bekanntlich keine Grenzen, weshalb ein effizienter Datenaustausch innerhalb der Schweiz für die Kriminalitätsbekämpfung essentiell ist. Besonders wichtig ist das für die Bekämpfung von Einbruchserien, Online-Betrügereien und Terrorismus.

Der Regierungsrat will auch den Einsatz von automatisierten Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssystemen. Diesbezüglich müssen Datenschutzbedenken Rechnung getragen werden. Sicherheit ist nicht nur eine Frage der Anzahl Polizisten, sondern auch der richtigen Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und dem respektvollen Umgang mit der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Die Vorlage geht jetzt in den Kantonsrat zur Beratung.

Dieter Kläy, Kantonsrat FDP