Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 21. Mai 2017

Ortspartei Stadt Winterthur

Barbara Günthard-Maier und Stefan Fritschi per Akklamation für die Legislatur 2018 bis 2022 nominiert – Parolen der Vorlagen vom 21. Mai 2017 gefasst

Per Akklamation nominierte die Parteiversammlung Barbara Günthard-Maier und Stefan Fritschi für eine weitere Amtsdauer im Stadtrat. Beide FDP-Vertreter dürfen auf eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken und wollen sich weiterhin für eine lebenswerte und erfolgreiche Stadt engagieren.

Ja zum House of Winterthur

Die FDP-Winterthur fasste die Ja-Parole zur Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Winterthur und dem Verein House of Winterthur sowie zur Kreditbewilligung. Die neue Organisation wird die Stadt und Region mit gebündelten Kräften als dynamischen Wirtschaftsstandort und vielfältige Bildungsregion positionieren.

Ja zu den Spitalvorlagen

Zu den beiden kantonalen Spitalvorlagenfasst die FDP Winterthur ebenfalls die Ja-Parole. Heute sind das Kantonsspital Winterthur (KSW) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) die einzigen nicht universitären Spitäler, die dem Kanton gehören. Die starren Strukturen in Politik und Verwaltung schränken die Innovationskraft der beiden Spitäler stark ein, sodass diese einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Spitälern haben, welche in den meisten Fällen erfolgreiche AGs sind.

Nein zur Fremdspracheninitiative

Die Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache an der Primarschule» wird abgelehnt. In der Sprachenfrage ist ein koordiniertes, zwischen den Kantonen abgestimmtes Vorgehen dringend notwendig. Ein Abbau von Bildungsleistungen, wie die Initiative das fordert, wäre eine Nivellierung nach unten. Die Wirtschaft braucht leistungsstarke Schüler, da die Anforderungen im Berufsleben stetig wachsen.

Vorstand und Präsident für eine weitere Amtsdauer gewählt

Statutengemäss wählt die Generalversammlung alle zwei Jahre den Parteivorstand. Alle Mitglieder sowie der Parteipräsident wurden in ihren Ämtern bestätigt. Rücktritte sind keine zu verzeichnen.