Die Mobilitätsinitiative überträgt die Kompetenz zur Festlegung der Geschwindigkeiten auf Staatsstrassen und Strassen von überkommunaler Bedeutung von den Städten Zürich und Winterthur an den Kanton. Damit wird klar: Tempo 30 auf wichtigen Durchgangsachsen darf nicht länger ein Mittel für künstliche Verkehrsberuhigung oder die Durchsetzung einer einseitigen Verkehrspolitik sein.
Für Winterthur bedeutet dies: Der Stadtrat muss seine bisherigen Planungen überarbeiten und sie dem Volkswillen anpassen. Projekte wie jenes an der Tösstalstrasse sind neu zu beurteilen. Wo Tempo-30-Zonen auf wichtigen Verkehrsachsen allein aus politischen Gründen eingerichtet wurden oder geplant sind, braucht es nun eine klare Korrektur. Die FDP erwartet vom Stadtrat, dass er den Entscheid der Stimmbevölkerung respektiert und sämtliche entsprechenden Vorhaben überprüft.
Die FDP Winterthur begrüsst den Entscheid ausdrücklich. Er schafft die Grundlage für eine pragmatische, evidenzbasierte Verkehrspolitik, die Sicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit gleichermassen berücksichtigt. Die Mobilität ist für eine wachsende Stadt wie Winterthur zentral – für die Bevölkerung, für das Gewerbe und für die gesamte Standortattraktivität. Ein korrekt funktionierendes Strassennetz ist dafür unerlässlich.
Der heutige Entscheid ist nicht nur ein Nein zu flächendeckenden Tempo-30-Experimenten, sondern auch ein Ja zu Vernunft und Zusammenarbeit zwischen Kanton und Städten. Die FDP Winterthur fordert den Stadtrat daher auf, rasch Transparenz zu schaffen und darzulegen, wie er die Anpassungen seiner Verkehrspolitik an die neue Rechtslage konkret umsetzen wird.
Kontakt › Raphael Tobler, Präsident FDP Winterthur,