Es stellt sich unseres Erachtens namentlich die Frage, ob im Zusammenhang mit der Rechnungslegung, bei der Vergabe von Naturalgeschenken, dem Abschluss von Sponsoringverträgen respektive bei den Lohnmassnahmen von den Verantwortlichen Urkundendelikte oder Vermögensdelikte – insbesondere Veruntreuung oder ungetreue Geschäftsbesorgung – begangen wurden. Auch im Übrigen stellt sich die Frage, ob und inwiefern die Verantwortlichen durch ihr Verhalten Straftatbestände wie etwa denjenigen der ungetreuen Geschäftsbesorgung oder der ungetreuen Amtsführung erfüllt haben.
Der vorliegende Bericht zur Sonderprüfung sollte die Geschehnisse rund um Stadtwerk Winterthur vor allem unter dem Aspekt der Zweckmässigkeit der internen Kontrollsysteme und der Wahrung der städtischen Kompetenzordnung beleuchten. Der Fokus lag dabei nicht auf der Prüfung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Es obliegt somit den Strafverfolgungsbehörden aufgrund des nun vorliegenden und mehr als ausreichenden Anfangsverdachts Untersuchungshandlungen vorzunehmen.
Aufzuklären sind insbesondere auch allfällige weitere und länger zurückliegende strafrechtlich relevante Vorkommnisse bei Stadtwerk Winterthur zulasten der Winterthurer Bevölkerung resp. der Winterthurer Steuerzahler, welche nicht aus dem Bericht hervorgehen. Dass es solche gibt, ist aufgrund des selbstherrlichen Gebarens und der Selbstbedienungsmentalität, welche in der Führungsetage von Stadtwerk Winterthur geherrscht hat, jedenfalls nicht auszuschliessen.