Einbürgerungen dürfen kein Akt der Verwaltung werden

Ortspartei Winterthur

Gründung des bürgerlichen Nein-Komitees

Am 22. Mai 2017 hat der Grosse Gemeinderat Winterthur entschieden, dass die Zuständigkeit für Einbürgerungen vom Grossen Gemeinderat an den Stadtrat übergehen solle. Die fünf Parteien SVP, BDP, CVP, EDU und FDP sind aber überzeugt, dass eine mehrköpfige Kommission das bestmögliche Einbürgerungsverfahren gewährleisten kann. Das Komitee sieht die Zuständigkeit für Einbürgerungen weiterhin beim vom Volk gewählten Parlament und der vom Parlament beauftragten Bürgerrechts-Kommission.

Das Nein-Komitee lehnt die Änderung der Gemeindeordnung aus folgenden Gründen ab:

  • Keine Verschiebung der Kompetenzen vom Grossen Gemeinderat zum Stadtrat.
  • Das heutige Verfahren hat sich bewährt und ist kostengünstig.
  • Die Dossiers werden durch die Kommission zeitnah geprüft, und wenn weitere Abklärungen nötig sind, werden diese durch das zuständige Kommissionsmitglied veranlasst (Mehraugenprinzip).
  • Die heutige Befragung durch die Kommission (SVP, FDP, CVP, SP, Grüne und GLP) ist objektiv und fair.
  • Die Antragsteller lernen bei der Befragung die direkte Demokratie kennen.
  • Bei einer Annahme der Vorlage kann nicht mehr individuell auf die Bewerber eingegangen werden.
  • Einbürgerungen dürfen keine Sache der Verwaltung werden.
  • Durch die direkte Einbürgerung kann die Integration nicht mehr überprüft werden.

Das Nein-Komitee ist überzeugt, dass die Winterthurer Stimmbevölkerung seinen Argumenten folgen und diese Verordnungsänderung am 24. September 2017 an der Urne ablehnen wird.


Co-Präsidium Nein zu Einbürgerung als Verwaltungsakt:

  • Thomas Leemann FDP
  • Daniel Oswald SVP
  • Iris Kuster CVP
  • Yvonne Gruber BDP
  • Zeno Dähler EDU