Einsprache der FDP zur BZO-Teilrevision IVHB und Einführung Grünflächenziffer

Die FDP unterstützt die im revidierten Planungs- und Baugesetzt eingefügte Anliegen, einen Teil des Gebäudeumschwungs als ökologisch wertvolle Grünfläche zu erhalten. Die vom Winterthurer Stadtrat mit der BZO-Teilrevision vorgelegten Grünflächenziffern schiessen aber weit über's Ziel hinaus und grenzen die Überbaubarkeit der Parzellen unverhältnismässig ein. Sie kämen einem massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Gundeigentümerinnen und -Eigentümer gleich.

Gärten leisten bereits heute einen grossen Beitrag zur Klimaverbesserung und Schönheit der Stadt Winterthur, welche sich heute zu Recht als Grün- und Gartenstadt bezeichnet. Es ist wichtig, dass Regen- und Schmelzwasser auf den einzelnen Grundstücken gut versickern und in Trocken- oder Hitze-phasen zum Teil vor Ort wieder an die Umwelt abgegeben werden kann. Im Bereich der Biodiversität wird bereits heute auf freiwilliger Basis viel unternommen. Der neue § 238a im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich erfüllt das Ziel der klimaangepassten Siedlungsentwicklung. Dieser fordert, dass Vorgärten und andere geeignete Teile des Gebäudeumschwungs in angemessenem Umfang als ökologisch wertvolle Grünflächen zu erhalten oder herzurichten seien. Diese Anliegen werden von der FDP unterstützt.

Die Einführung einer Grünflächenziffer in der Höhe, wie sie die Stadt Winterthur vorsieht, stellt eine massive Änderung der BZO dar, zu der nach Ansicht der FDP die zuständige Kommission zwingend hätte vorgängig miteinbezogen werden müssen. Die Änderung würde zur unnötigen Überregulierung führen, die Überbaubarkeit einer Parzelle über Gebühren einschränken und käme einem massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Gundeigentümerinnen und -Eigentümer gleich und schiesst somit weit über das Ziel hinaus.

  • Die FDP fordert den Stadtrat auf, die im Alleingang ausgearbeitete und beschlossene BZO-Teilrevision per sofort zurückzuziehen.
  • Durch ihre “negative Vorwirkung” hat sie zu einem Baubewilligungs- oder Planungstopp beizahlreichen Bauprojekten geführt. Dieser muss durch Rückzug der Vorlage umgehend wieder aufgehoben werden.
  • Die BZO-Teilrevision schiesst weit über das Ziel hinaus. Die vorgelegten Werte der Grünflächenziffern schränken die Überbaubarkeit von Parzellen und damit den Bau von dringendbenötigtem Wohnraum sowie eine sinnvolle Siedlungsentwicklung nach innen (Verdichtung) übermässig ein.
  • Die in der BZO-Teilrevision vorgeschlagene Grünflächenziffer (GFZ) entspricht nicht dem Auftrag des Stadtparlaments, welches einen Anteil der nicht überbauten Grünfläche alsökologisch hochwertige Natur- und Grünflächen definiert haben wollte.
  • Bestandesbauten müssen von der GFZ ausgenommen werden. Die wenigsten davondürften die neu geforderte GFZ erfüllen. Deren Sanierung, Ausbau, Erweiterung, Ersatzmuss jedoch weiterhin möglich sein. Zum Schutz der Bausubstanz und der Investitionenmüssen sie von der GFZ ausgenommen werden.
  • Kleine Grundstücke (< 500 m2) sollen ebenfalls von der GFZ ausgenommen werden, um deren Überbaubarkeit nicht unverhältnismässig einzuschränken.
  • Eine gemäss Raumplanungsverordnung (RPV) vorgegebene transparente Interessensabwägung fehlt, muss nachgeholt bzw. nachgereicht werden.
  • Fehlende Zukunftsbetrachtung, Verletzung des Koordinationsprinzips und ungenügende Grundlagenstudien sind weitere Stichworte, welche gegen die Vorlage sprechen.
  • In einer Zeit der Wohnungsknappheit infolge Überregulierung sollte auf weitere - und im Fall der Grünflächenziffer unklare - Regulierungen verzichtet werden.
  • Die Einführung einer auf Stufe Gemeinde unterschiedlich geregelten Grünflächenziffer führt zur weiteren Verkomplizierung von Baubewilligungsverfahren statt zur dringend nötigen Deregulierung.


Die ausführliche Stellungnahme der FDP Winterthur zur BZO-Teilrevision findet sich unter untenstehendem Link.

Romana Heuberger
Co-Präsidentin FDP-Fraktion, Präsidentin Stadtbaukommission
Mail