Unternehmen müssen steuerlich entlastet werden

Nachdem der Kanton Zürich in einem ersten Schritt die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) Anfang 2020 in sein kantonales Recht umgesetzt hatte, beriet der Kantonsrat am 23. September 2024 über die Umsetzung des zweiten Schritts der Steuervorlage. Der Rat befürwortete dabei die vom Regierungsrat beantragte Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen von heute 7% auf neu 6% des steuerbaren Gewinns. Auf die Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung von heute 50 Prozent auf neu 60% – ebenfalls ein Antrag des Regierungsrates – will der Kantonsrat hingegen verzichten.

Vor dem Hintergrund der von der Stimmbevölkerung tags zuvor am 22. September gutgeheissenen Steuersenkung für Unternehmen als Kompensation für die neue OECD-Mindeststeuer im Kanton Luzern (sämtliche 80 Gemeinden stellten sich hinter die Vorlage) und früherer entsprechender Entscheide in den Kantonen Basel-Stadt, Waadt oder Genf ist dieser Schritt umso bedeutsamer. Derzeit befindet sich der Kanton Zürich im Steuerranking auf dem zweitletzten Platz mit über 20% Gesamtsteuerbelastung knapp vor Bern.

Steuern für Firmen senken ist nichts Anrüchiges. Firmen können ihren Sitz rasch wechseln. Immer mehr Firmen ziehen aus dem Kanton Zürich und damit auch von Winterthur in andere Kantone weg. Damit entgeht uns Steuersubstrat. Der Regierungsrat wollte vor allem die KMU zusätzlich zur Kasse beten. Heute muss jemand, der mindestens 10% eines Unternehmens besitzt, 50% versteuern. Dieser Anteil sollte auf 60% steigen, was der Kantonsrat vorerst abgewendet hat.

Die links-grüne Seite operiert immer wieder mit dem Betriff «Steuergeschenk». Das ist entlarvend und zeigt, dass Rot-Grün die Unternehmen und ihr Steuersubstrat als Eigentum des Staates anschauen und ihnen ein «Geschenk» machen, wenn sie weniger Steuern zahlen müssen. Dabei müssen wir das Interesse haben, dass möglichst viele Unternehmen in einem steuerlich attraktiven Umfeld im Kanton Zürich produzieren oder Dienstleistungen erbringen können. Nur soll können die wachsenden Staatsaufgaben finanziert werden.

Die Vorlage wird vom Kantonsrat Ende Oktober oder im November in einer zweiten Lesung erneut beraten. Sicher wird es ein Referendum geben, womit die Vorlage im Mai 2025 an die Urne kommen dürfte. 

Dieter Kläy, Kantonsrat FDP